Als eines der ersten Bundesländer ermöglicht Hessen den Verpflichteten des Nichtfinanzsektors ihren Geldwäschebeauftragten und stellvertretenden Geldwäschebeauftragten online anzuzeigen. Hierfür steht seit kurzem ein einheitliches Online-Formular zur Verfügung. Es kann sowohl die Bestellung als auch die Entpflichtung einer/eines Geldwäschebeauftragten und/oder einer Stellvertretung angezeigt werden.