Digitale Anzeige des GWB im Nichtfinanzsektor

Als eines der ersten Bundesländer ermöglicht Hessen den Verpflichteten des Nichtfinanzsektors ihren Geldwäschebeauftragten und stellvertretenden Geldwäschebeauftragten online anzuzeigen. Hierfür steht seit kurzem ein einheitliches Online-Formular zur Verfügung. Es kann sowohl die Bestellung als auch die Entpflichtung einer/eines Geldwäschebeauftragten und/oder einer Stellvertretung angezeigt werden.

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