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EBA: Einbeziehung von Kryptodienstleistern in die Risikofaktoren für Geldwäsche

Von Marcus Sonnenberg 01.07.2023
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Die europäische Bankenaufsicht EBA beabsichtigt ihre Leitlinien zu Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ändern und Anbieter von Krypto-Vermögenswerten einzubeziehen.

Die Konsultation zu dieser Änderung läuft noch bis zum 31. August 2023.

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