EBA: Konsultation zur Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) konsultiert derzeit Leitlinien zur Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen. Die EBA unterscheidet dabei zwischen zwei Guidelines:

  • Guidelines, die für alle Finanzinstitutionen gelten und
  • Guidelines, die Vorgaben für Zahlungsdienstleister (PSPs) und Crypto Assets Service Provider (CASPs) beinhalten.

Die Guidelines enthalten u.a. konkrete Vorgaben zur Analyse der Sanktionsrisiken, sowie zu entsprechenden internen Policies. Auch werden Schulungspflichten festgelegt.