Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine öffentliche Konsultation zu den neuen Leitlinien zur Verhinderung des Missbrauchs von Geldtransfers und bestimmten Krypto-Vermögenstransfers für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingeleitet. Diese Leitlinien legen u.a. die Schritte fest, die Zahlungsdienstleister und Krypto-Vermögensdienstleister unternehmen sollten, um fehlende oder unvollständige Informationen bei Geldtransfers oder Krypto-Vermögensübertragungen zu erkennen. Die Konsultation läuft bis zum 26. Februar 2024.