Das Amtgericht Osnabrück hat entschieden, dass die Durchsuchungen im Finanz- und Justizministerium im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück rechtmäßig erfolgten. Zur Begründung hieß es u.a., die Ermittler hätten das gewünschte Material nicht auf schriftlichem Wege erhalten.