Ermittlungen im Finanz- und Justizministerium: Durchsuchungsbeschluss war rechtens

Das Amtgericht Osnabrück hat entschieden, dass die Durchsuchungen im Finanz- und Justizministerium im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück rechtmäßig erfolgten. Zur Begründung hieß es u.a., die Ermittler hätten das gewünschte Material nicht auf schriftlichem Wege erhalten.

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