EU-Länder werden zukünftig verpflichtet sein, Informationen aus zentralen Bankkontenregistern über eine zentrale Zugangsstelle zur Verfügung zu stellen. Rat und Europäisches Parlament haben sich nun darauf verständigt, dass auch die mit Straftaten befassten nationalen Behörden über diese zentrale Zugangsstelle auf diese Register zugreifen können.