EU: Fast 31.000 europäische Unternehmen haben russische (Teil-)Eigentümer

Russland, China oder Katar – Die Sorge der deutschen Bevölkerung vor einer zu großen wirtschaftlichen Abhängigkeit von autoritär regierten Staaten ist zurzeit ein großes Thema. Unternehmensbeteiligungen durch ausländische Eigentümer stehen dabei im Fokus.

Erhebliche wirtschaftliche Verflechtungen

In diesem Zusammenhang hat kürzlich die EU im Rahmen der Aktualisierung ihrer Risikobewertung in Sachen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (sog. Supranationale Risikoanalyse) eine interessante Untersuchung durchgeführt. Nach Schätzungen der EU-Kommission gibt es in Europa fast 31.000 Unternehmen, bei denen die wirtschaftlichen Eigentümer aus Russland stammen. Besonders betroffen sind hierbei die Immobilien-, Bau- und Hotelbranche sowie der Finanz- und Energiesektor. An 1.400 dieser Unternehmen sind 33 Personen als wirtschaftliche Eigentümer (bis zu 5 %) beteiligt, gegen die unlängst Sanktionen verhängt wurden. Einigen dieser Oligarchen gelingt es weiter, ihr Eigentum an oder ihre Kontrolle diese Unternehmen zu verschleiern. Dies geschieht größtenteils durch in Drittländern eingetragene zwischengeschaltete Gesellschaften oder mittels lokale nominelle Anteilseigner.

Probleme auch mit Kryptowerten und Glücksspiel

Weitere Anpassungen und Neuerungen betreffen insbesondere die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Höhere Geldwäscherisiken stellt die EU auch im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten und Online-Glücksspiel fest.

Mehr Kontrollen im Nicht-Finanzbereich nötig

Im Ergebnis fordert die Supranationale Risikoanalyse ein verstärktes Tätigwerden der europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden. Dabei sollte der Schwerpunkt auch auf vermehrte unangekündigte Kontrollen bei geldwäscherechtlich Verpflichteten im Nicht-Finanzsektor gesetzt werden. Die betrifft insbesondere die Bereiche Immobilien und hochwertige Güter (Edelmetalle, Schmuck, Kunst, Kfz etc.).

Fazit und Handlungsbedarf

Für alle Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gilt es, die Inhalte der Supranationalen Risikoanalyse mit den Feststellungen der eigenen internen Risikoanalyse abzugleichen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Grundlegend Neues lässt sich der Risikobewertung der EU jedoch nicht entnehmen. Dennoch haben insbesondere die Feststellungen zu aus Russland stammenden wirtschaftlich Berechtigten Gewicht. Dies sollte bei dem ein oder anderen Verpflichteten Anlass sein, die eigenen Daten zu wirtschaftlich Berechtigten ggf. nochmal zu überprüfen.

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