Das Gesetzespaket der Europäischen Kommission zur Geldwäschebekämpfung ist von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) scharf kritisiert worden. In einer Pressemitteilung betont die BRAK, dass das Prinzip der Selbstverwaltung durch die geplanten Maßnahmen nicht durchbrochen werden dürfe. Auch der Schutz des Berufsgeheimnisses müsse gewahrt werden.