Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass der Eigentümer und Vermieter einer Immobilie, die der Mieter mit dessen Zustimmung als Sitz registrieren lässt und in der der Mieter Transaktionen tätigt, nicht allein aus diesem Grund als geldwäscherechtlich Verpflichteter („Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften“) gilt (Urteil vom 18. April 2024 – C-22/23).