EuGH: Nichtregierungsorganisationen sind nicht automatisch hohes Risiko

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat sich zu verschiedenen Fragen im Hinblick auf die Risikoeinschätzung von Geschäftsbeziehungen geäußert (Urteil vom 17. November 2022 – C-562/20).

So sei nicht schon deshalb von einem hohen Risiko für Geldwäsche auszugehen, wenn es sich bei dem Geschäftspartner um eine Nichtregierungsorganisation handelt. Auch dass ein Angestellter dieses Geschäftspartners Staatsangehöriger eines Drittlands mit hohem Korruptionsrisiko ist, sei für sich genommen kein Grund für eine Einstufung in das hohe Risiko.

Schließlich stellte der EuGH noch klar, dass die Aktualisierung der Risikobewertung bei Bestandskunden immer auch anlassbezogen erfolgen müsse, z.B. wenn sich Umstände ändern. Eine rein periodische Überprüfung nach festgelegten Zeiträumen genüge nicht. Diese Verpflichtung gelte im Hinblick auf alle Kundenbeziehungen und nicht nur für solche, bei denen ein hohes Geldwäscherisiko bestehe.