EuReCA - Neues europäisches Meldesystem für AML-Schwachstellen

(Möchten Sie beim Thema Geldwäsche auf dem Laufenden bleiben?
Dann können Sie sich hier für unseren Newsletter anmelden – kostenlos und unverbindlich)

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat den Weg geebnet für das Europäische Meldesystem für wesentliche CFT/AML-Schwachstellen (EuReCA). Die Datenbank soll ein Schlüsselinstrument für die Koordinierung der Bemühungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Union sein. Hierzu hat die EBA einen Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) veröffentlicht.

Datenpool für Aufsichtsbehörden

Die neue zentrale Datenbank soll von der EBA eingerichtet und aktuell gehalten werden. Sie wird Informationen über wesentliche Schwachstellen in einzelnen Finanzinstituten enthalten, die sie anfällig für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung machen. Die Daten hierzu haben die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten an die EBA zu übermitteln. Dies gilt auch für die Maßnahmen, die zur Behebung dieser Mängel durch die Behörde ergriffen wurden.

Von EuReCA soll die Arbeit der nationalen Geldwäscheaufsichtsbehörden profitieren. Die Informationen aus der Datenbank werden an die zuständigen Behörden weitergegeben, um sie in allen Phasen des Aufsichtsverfahrens und insbesondere beim Auftauchen spezifischer Risiken oder Trends zu unterstützen.

Heureka! – Risiken im Vorfeld erkennen

Darüber hinaus sollt EuReCA als Frühwarnsystem dienen. Die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten sollen dadurch entsprechende Risiken im Finanzsektor besser erkennen können, bevor es tatsächlich zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung kommt. EuReCA soll dabei dabei helfen, die Bemühungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU besser zu koordinieren.

Die inhaltlichen Einzelheiten finden sich im RTS-Entwurf der EBA. Dort wird festgelegt, wann Schwachstellen wesentlich sind. Auch welche Art von Informationen zuständige Behörden melden müssen, wie Informationen gesammelt werden und wie die EBA die in EuReCa enthaltenen Informationen analysiert und verbreitet, werden im Entwurf bestimmt.

Start von EuReCa bereits Anfang 2022

Im nächsten Schritt wird der RTS-Entwurf der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Danach gelten die Standards direkt in allen Mitgliedstaaten. Die EBA rechnet wohl mit einem zügigen Genehmigungsverfahren: Schon im 1. Quartal 2022 soll EuReCA Daten empfangen.

(Möchten Sie beim Thema Geldwäsche auf dem Laufenden bleiben? Dann können Sie sich hier für unseren Newsletter anmelden – kostenlos und unverbindlich)