Europarecht: Transparenzregister dürfen nicht für jedermann zugänglich sein

Der Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) hat sich heute in einer weitreichenden Entscheidung zu der Zugänglichkeit von Transparenzregistern geäußert. Danach ist eine öffentliche Verfügbarkeit der Informationen des Transparenzregisters nicht zulässig, wenn die Daten ohne Einschränkungen (z.B. Nachweis eines berechtigten Interesses) aufrufbar sind.

(Urteil des Gerichtshofs vom 22. November in den verbundenen Rechtssachen C-37/20 | Luxembourg Business Registers und C-601/20 | Sovim)