Evaluierung der GwGMeldV-Immobilien

Die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) ist seit dem 1. Oktober 2020 in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde vom Finanzausschuss des Bundestages dazu aufgefordert, die GwGMeldV-Immoblilien zu evaluieren. Neben der FIU und den Strafverfolgungsbehörden sollen auch die Aufsichtsbehörden und die Verpflichteten in die Evaluierung eingebunden werden.

Mittlerweile haben eine Reihe an Akteuren aus diesem Bereich ihre Stellungnahmen hierzu abgegeben, so u.a. die Wirtschaftsprüferkammer und die Bundesnotarkammer.