FATF: Strengere Regeln zum wirtschaftlich Berechtigten beschlossen

Die Financial Action Task Force (FATF) hat sich auf eine Überarbeitung der Empfehlung 24 und ihrer Auslegungshinweise zu Geldwäsche geeinigt, nach denen die Länder sicherstellen müssen, dass die zuständigen Behörden Zugang zu angemessenen, genauen und aktuellen Informationen über die wahren Eigentümer von Unternehmen haben.

Die Länder müssen nun dafür sorgen, dass die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten in einem gesonderten Register zusammengefügt und verwaltet werden. Diese Aufgabe erfüllt in Deutschland und auch in anderen EU-Ländern das Transparenzregister. Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass die zuständigen Behörden schnell und effizient auf Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten zugreifen können.

Durch die Anpassungen sollen u.a. verhindern, dass anonyme Briefkastenfirmen von organisierten kriminellen Banden und Hinterziehern von Sanktionen zur Geldwäsche eingesetzt werden.

Die FATF hat sich auch darauf geeinigt, neue Inhaberaktien zu verbieten und die Offenlegungsanforderungen für bestehende Inhaberaktien und für Nominee-Vereinbarungen zu verschärfen, um zu verhindern, dass diese zur Verschleierung von Geldwäsche genutzt werden.