Finanzaufsicht hat keine Bedenken bei Video-Ident

Weder BaFin noch das Bundesfinanzministerium (BMF) sehen zurzeit Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Videoidentifizierungsverfahrens im Finanzbereich. Dies geht aus einem Artikel auf Heise.de hervor. Hintergrund ist ein Hack der Vereinigung Chaos Computer Club (CCC) im Sommer. Dem CCC war es damals gelungen, mehrere Anbieter von Videoidentifizierungsleistungen mit falschen Identitäten zu täuschen.