Finanzvermittler: Neue FAQ-Liste zur Geldwäscheprävention

Auch Vermittler und Berater von Finanzanlagen (siehe § 34f und § 34h Gewerbeordnung) müssen die Vorgaben des Geldwäscherechts beachten. Damit diese verhindern können, dass ihre Dienste für Geldwäsche missbraucht werden, haben die Vermittlerverbände AfW und Votum die Eckpunkte der GwG-Pflichten in einer FAQ zusammengestellt.