Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat darauf hingewiesen, dass jeder Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sich einzeln im elektronischen Meldeportal goAML registrieren muss. Dies gilt auch für Rechtsanwälte, Steuerberater, Rechtsbeistände und Wirtschaftsprüfer, selbst wenn sie nur als Partner oder im Angestelltenverhältnis tätig sind. Die zusätzliche Registrierung von Kanzleien, Partnerschaften sowie weiteren Organisationsformen (u.a. GbR, GmbH) ist nicht ausreichend.
Bei Berufsträgern, die über mehrfache Qualifikationen verfügen (z.B. Steuerberater und Rechtsanwalt) ist zu beachten, dass die Registrierung nur mit einer Qualifikation erfolgen kann. Die vorherrschende Berufsausübung sei laut FIU dabei entscheidend.