FIU: Bei Bestandsaccounts in goAML auch zukünftig "Unterregistrierungen" möglich

Die FIU hat erklärt, dass seit dem 24. Juli 2023 Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in goAML nicht mehr registriert werden können. Dies geht aus einer Mitteilung der Wirtschaftsprüferkammer hervor. Jeder Berufsträger, der Verpflichteter des Geldwäschegesetzes ist, hat sich künftig (als natürliche Person) zu registrieren.

Wichtig: Kanzleien, Partnerschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die bis zum 24. Juli 2023 registriert wurden, bleiben als solche im Bestand. Hier können auch weiterhin „Unterregistrierungen“ vorgenommen werden.