FIU: Gutachten bestätigt risikobasierte Arbeitsweise bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) arbeitet verstärkt nach dem sog. risikobasierten Ansatz (RBA). Seit Jahresbeginn 2020 werden Verdachtsmeldungen von der FIU danach ausgewertet, welche Informationen aufgrund des festgestellten Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einer weiteren Bearbeitung bedürfen. Weiter werden nur die Verdachtsmeldungen vertiefter bearbeitet, bei denen die FIU auf Basis des RBA weiteren Analysebedarf identifiziert hat.

Die risikobasierte Vorgehensweise der FIU bei der Analyse von Verdachtsmeldungen begegnet seit ihrer Einführung regelmäßig Kritik. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daraufhin rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben und die risikobasierte Arbeitsweise der FIU zu untersuchen. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die FIU sowohl bei der Datenanalyse als auch bei der Frage der Weiterleitung von Verdachtsmeldungen an andere Behörden (insb. Strafverfolgungsbehörden) auf Grundlage des RBA vorgehen kann.