Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat eine aktuelle Version ihrer „Hinweise in Bezug auf die Meldungsabgabe und Sonstiges in goAML Web“ zur Verfügung gestellt. Hier finden sich unter Punkt E nähere Erläuterungen zur Informationspflicht nach § 43 Abs. 1 S. 2 GwG.
Nach dieser Bestimmung muss im Rahmen der Erstattung einer Verdachtsmeldung die FIU auch darüber informiert werden, wenn zu diesem Sachverhalt auch eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt worden ist.