FIU: Hinweise zur Meldung von Strafanzeigen

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat eine aktuelle Version ihrer „Hinweise in Bezug auf die Meldungsabgabe und Sonstiges in goAML Web“ zur Verfügung gestellt. Hier finden sich unter Punkt E nähere Erläuterungen zur Informationspflicht nach § 43 Abs. 1 S. 2 GwG.

Nach dieser Bestimmung muss im Rahmen der Erstattung einer Verdachtsmeldung die FIU auch darüber informiert werden, wenn zu diesem Sachverhalt auch eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt worden ist.