FIU: Typologiepapier 'Besondere Anhaltspunkte für den Finanzsektor' aktualisiert

Die FIU hat ihre ‚Typologien der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Besondere Anhaltspunkte für den Finanzsektor‘ überarbeitet. Das Dokument wurde um weitere Auffälligkeiten und Anhaltspunkte erweitert. Allerdings sind nicht alle dort aufgezählten Fälle neu hinzugekommen. Teilweise hat sich nur die Gliederung verändert oder Fälle sind präzisiert worden. Neu sind u.a. die zusammengestellten Auffälligkeiten bei vom Kunden vorgelegten Dokumenten und Auffälligkeiten im Video-Ident-Verfahren.

Wesentlich erweitert wurden die Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr, die sich jetzt in die Kategorien ‚Allgemeine Auffälligkeiten‘, ‚Verwendungszweckangaben‘ und ‚Auslandszahlungsverkehr‘ gliedern. Das Gleiche gilt für die Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Versicherungen, bei denen nun zwischen ‚Allgemeinen Auffälligkeiten‘, ‚Auffälligkeiten bei Prämienzahlungen/Einmalzahlungen‘ und bei ‚Vertragsauflösung‘ unterschieden wird.

Auch die Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften enthalten nun mehr Hinweise zu verdächtigen Fällen.

Das Typologiepapier kann von den geldwäscherechtlich Verpflichteten auf der FIU-Homepage heruntergeladen werden (passwortgeschützt).