Geldwäsche im Berufssport: Sind Sportvereine bald GwG-Verpflichtete?


Müssen Sportvereine in Zukunft Geldwäschevorschriften beachten? Eine Bundesratsinitiative will den Kreis der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz auf Sportvereine und Unternehmen erweitern, die mit wenigstens einer Mannschaft einer 1., 2. oder 3. Liga im Bereich des Individual- oder Mannschaftssports angehören. Auch die in diesem Bereich tätigen Spielerberater sollen danach zukünftig Geldwäschebestimmungen beachten.