Gemeinsame Aktion von FIU und Aufsichtsbehörden im Glücksspielsektor

Die FIU berichtet über ein gemeinsames Prüfungsvorgehen („konzertierte Aktion“) mit den Aufsichtsbehörden des Nichtfinanzsektors der Bundesländer. Ziel war zu überprüfen, ob Verpflichtete im Glücksspielsektor ihren geldwäscherechtlichen Pflichten nachkommen.

Deutschlandweites Zusammenspiel der Behörden

Im Vorfeld hatte die FIU rund 100 relevante Sachverhalte mit Bezügen zum Glücksspielsektor – insbesondere zu Spielbanken – an die zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt. Diese leiteten dann auf Grundlage der Informationen nach eigenem Ermessen aufsichtsrechtliche Prüfungen ein.

Über 90 Prozent halten Geldwäschebestimmungen ein

Die Auswertung der hierzu im Februar 2021 vollständig übermittelten Rückmeldungen der Länder ergab, dass über 90 Prozent der geprüften Veranstalter von Glücksspielen ihre geldwäscherechtlichen Pflichten im Wesentlichen erfüllt haben. Im Übrigen wurden nur leichte Mängel festgestellt. In rund 15 Prozent der vorgenommenen Prüfungen wurden behördliche Maßnahmen ergriffen. Diese zielten insbesondere auf Verbesserungen im Bereich des Risikomanagements ab. Bußgeldern wurden nach Auskunft der beteiligten Aufsichtsbehörden nicht verhängt.

Bewertung der Aktion

Die FIU sieht in der Aktion einen „entscheidenden Beitrag zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland“. Die Kooperation verdeutliche die Effektivität des Informationsaustauschs der an der Prävention sowie Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beteiligten Behörden.

Die Aktion ist mit Sicherheit ein wichtiger Schritt hin zu einer stärker koordinierten und schlagkräftigeren Geldwäscheaufsicht in Deutschland. Angesichts der stark fragmentierten Aufsichtslandschaft im Nichtfinanzsektor kann nur durch eine gute und regelmäßige Zusammenarbeit der Behörden und ihrer Mitarbeiter Geldwäsche wirksam bekämpft bzw. verhindert werden. Hierbei sind zentrale Akteure wie die FIU besonders gefordert, laufen doch bei ihnen die relevanten Informationen zusammen.

Ob die Aktion im Ergebnis tatsächlich zeigt, dass „die Unternehmen des Glücksspielsektors sich zunehmend für Geldwäscherisiken und die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen sensibilisiert“ zeigen, wie es die FIU darstellt, ist allerdings nicht so klar, wie es scheint. Da allem Anschein nach überwiegend Spielbanken überprüft wurden, darf bezweifelt werden, ob diese Bewertung sich auf den gesamten Glücksspielsektor übertragen lässt.

Online-Glücksspiel als eigentliches Problem

So bildete der Bereich des Online-Glücksspiels keinen oder nur einen untergeordneten Schwerpunkt. Dies wäre aber angesichts der hohen Geldwäschegefahr, die von solchen Veranstaltern ausgeht, durchaus geboten. Das betont auch die nationale Risikoanalyse Deutschlands: „Im Bereich des Online-Spiels besteht neben den dem Spielbetrieb innewohnenden Risiken die besondere Risikosituation von Transaktionen im Internet: Online werden eine Vielzahl von Zahlungsmöglichkeiten (einschließlich der Zahlung mit Kryptowerten) angeboten, die oft die Herkunft der Gelder und den Absender nicht erkennen lassen. […] Der Glücksspielsektor wurde vor diesem Hintergrund mit einer hohen Geldwäschebedrohung eingestuft.“

Dies zeigt auch, wie wichtig eine viel stärker risikoorientierte Aufsichtstätigkeit für die Geldwäschebekämpfung ist. Da Finanzkriminalität maßgeblich international und online stattfindet, muss Deutschland reagieren und insbesondere die immer noch unzureichende Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden schnell und massiv intensivieren. Nur so lassen sich entscheidende Fortschritte im Kampf gegen Geldwäsche erreichen. Hier sind neben der FIU insbesondere auch die Strafverfolgungsbehörden gefragt.