Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die aktuelle Fassung einer gemeinsamen amtlichen
Liste der Bundesländer veröffentlicht, in der die zugelassenen Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden (sog. White-List nach § 9 Absatz 8 GlüStV 2021).
Die Liste ist insbesondere für Kreditinstitute von Relevanz: Nach dem novellierte Glücksspielstaatsvertrag 2021 besteht ein Verbot zur Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel. Als „Mitwirkung“ wird auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs eingestuft.