GwG-Änderung: Sanktionen besser durchsetzen

Am 28. Mai 2022 ist das Erste Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) in Kraft getreten. Es soll dazu dienen, bestehende rechtliche Regelungen so anzupassen, dass eine effektive Sanktionsdurchsetzung durch deutsche Behörden möglich wird. Hintergrund ist die vermehrt geäußerte Kritik an der mangelhaften Durchsetzung der in den letzten Monaten erlassenen Sanktionen gegen Russland und Belarus.

Im Zuge des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes wurde auch das Geldwäschegesetz angepasst. Dies betrifft allerdings nur Regelungen zur Behördenarbeit, so dass für Verpflichtete kein Handlungsbedarf besteht.