Hawala-Banking: Freiheitsstrafen und Einziehung von über 170 Mio Euro

Das Landgericht Düsseldorf hat fünf Angeklagte u.a. wegen unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten (§ 63 Abs. 1 Nr. 4 ZAG) in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (Urteil vom 23. November 2021, Az. 14 KLs 2/21). Die Angeklagten hatten zwischen März 2018 und November 2019 über 500 Geldwertüberweisungen zwischen Deutschland und der Türkei vorgenommen und dabei Gelder in Höhe von 170 Mio. Euro bewegt. Hierbei sollen sie sich auch des sog. Hawala-Bankings bedient haben.