Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 9. Mai 2023 mit dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz) befassen. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2023 beschlossen, hierzu ein Vermittlungsverfahren zu verlangen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz war vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen worden, hat aber im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.
Da es der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten.