Der deutsche Bundestag hat das Hinweisgeberschutzgesetz am 16.12.2022 verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte Mai 2023 in Kraft treten.
Wichtige Neuerungen sind die Pflicht zur Ermöglichung anonymer Kommunikation mit dem Hinweisgeber und der Nachweis der notwendigen Fachkunde. Meldestellenverantwortliche müssen hierzu eine qualifizierte Schulung absolvieren.