IDW: Praxishinweis zur Geldwäscheprävention im Nicht-Finanzsektor

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat einen Entwurf für einen Praxishinweis zur Ausgestaltung und Prüfung eines Compliance Management System zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor veröffentlicht (Entwurf IDW Praxishinweis 1/2022).

Mit diesem IDW Praxishinweis soll der zunehmenden Bedeutung der Geldwäscheprävention in Unternehmen des Nicht-Finanzsektors Rechnung getragen werden. Das Dokument soll verdeutlichen, wie die Grundsätze des IDW EPS 980 n.F. (10.2021) auf die Prüfung von Compliance Management Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angewandt werden können.

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu dem Entwurf können noch bis zum 31.05.2022 beim IDW eingereicht werden.