Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (LG Stuttgart, 06.07.2023, Az. 6 O 234/22) fallen bei Klagen gegen Kontosperren unter bestimmten Umständen keine Gerichtskosten an. Dies ist dann der Fall, wenn die Kontosperre aufgrund eines Geldwäscheverdachts erfolgt ist und der betroffene Kontoinhaber sich in Unkenntnis dieses Hintergrunds gerichtlich gegen die Sperrung wehrt.