Das Kammergericht Berlin (KG Berlin, Az. 3 ORbs 216/23) hat entschieden, dass die Identifizierung der Vertragsparteien und der wirtschaftlich Berechtigten zwei bis drei Tage nach dem jeweiligen Termin beim Notar zur Unterschrift des Kaufvertrages zu spät erfolgt. Immobilienmaklers müssten regelmäßig vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags die Identifizierung durchführen.