Konto für Flüchtlinge: BaFin lässt weitere ukrainische Dokumente zur Identifizierung zu

Die BaFin hat ihre Aufsichtsmitteilung zur Identifizierung ukrainischer Flüchtlinge vom 11. März 2022 aktualisiert. Damit können Banken für diese Personen auch dann ein Basiskonto eröffnen, wenn weder ein ukrainischer Reisepass noch eine mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card vorliegt. Zu den Einzelheiten siehe Aufsichtsmitteilung vom 07. April 2022.