Kontozwang: Berliner Sparkasse muss Girokonto für Partei "Die Basis" eröffnen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 12.10.2022 (Az. 2 K 86/22) entschieden, dass die Berliner Sparkasse die Kontoeröffnung für die Basisdemokratischen Partei Deutschland (kurz: Die Basis) nicht ablehnen darf. Grund hierfür ist das strikte Gleichbehandlungsgebots. Danach kann eine Kontoeröffnung durch einen Träger öffentlicher Gewalt (hier die Sparkasse), der für andere Parteien Konten führt, nicht verweigert werden.