Am 27. Mai 2023 tritt eine neue Fassung der Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei dem Transfer von Kryptowerten (Kryptowertetransferverordnung – KryptoWTransferV) in Kraft.
Am 27. Mai 2023 tritt eine neue Fassung der Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei dem Transfer von Kryptowerten (Kryptowertetransferverordnung – KryptoWTransferV) in Kraft.