Die EU-Kommission hat ihre Delegierten Verordnung über die Hochrisikostaaten aktualisiert. Die Änderungen sind seit dem 16.03.2023 zu beachten.
Es wurden die Demokratische Republik Kongo, Gibraltar, Mozambik, Tansania und die Vereinigten Arabischen Emirate der Liste hinzugefügt.
Die Länder Nicaragua, Pakistan und Simbabwe wurden hingegen von der Liste gestrichen.
Die BaFin hat die Änderungen in ihrem aktuellen Rundschreiben Nr. 04/2023 (GW) übernommen.