Ministerium bezeichnet Arbeit der FIU als nicht vereinbar mit dem Geldwäschegesetz

Nach einem Bericht auf tagesschau.de hat das Bundesjustizministerium (BMJV) die Arbeit der Financial Intelligence Unit (FIU) bereits im Mai 2020 als „nicht vereinbar“ mit dem Geldwäschegesetz bezeichnet. Deren Vorgehensweise sei „rechtlich äußerst fraglich“.

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