In einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (Beschluss vom 10. Januar 2024 – 31 B 1272/23) ging es um einen Postmitarbeiter, der im Rahmen von Post-Ident-Verfahren vorsätzlich falsche Daten eingegeben hatte. Hierdurch wurden mindestens 15 falsche Identitäten festgestellt bzw. dokumentiert.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die vorläufige Dienstenthebung und die teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge festgestellt wurden.