Die Smartphonebank N26 kündigte einem Kunden die Geschäftsbeziehung, nachdem dieser keine nach Meinung der Bank geeigneten Herkunftsnachweise vorlegen konnte. Der Zugriff auf das Kontoguthaben wurde dem Kunden verwehrt. Ein Gericht hielt dies im konkreten Fall für unrechtmäßig. N26 muss nun die Prozesskosten übernehmen.