Die Bundesländer haben ihre gemeinsamen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) aktualisiert. Diese geben die Meinung der Aufsichtsbehörden zu den Pflichten des GwG wieder und richten sich an Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen.