Notar wegen leichtfertiger Geldwäsche zu Geldbuße verurteilt

Das OLG Karlruhe (Beschluss vom 22. Juni 2022 – 1 Rb 34 Ss 122/22) hat die Rechtsbeschwerde eines Notars gegen eine gegen ihn verhängte Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro zurückgewiesen. Der Notar hatte leichtfertig auf die Ermittlung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten bei einem Immobiliengeschäft verzichtet.