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OLG Hamburg betont die Bedeutung der Haftungsfreistellung für Geldwäschebeauftragte

Von Marcus Sonnenberg 31.08.2022
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In einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung hat das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Bedeutung der Haftungsfreistellung bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen betont und Geldwäschebeauftragten damit den Rücken gestärkt (Urteil vom 17. März 2022, Az. 13 U 178/21).

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