In einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung hat das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Bedeutung der Haftungsfreistellung bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen betont und Geldwäschebeauftragten damit den Rücken gestärkt (Urteil vom 17. März 2022, Az. 13 U 178/21).