Wilhelm Wolf, Präsident des Landgerichts Frankfurts, hat nach mehreren Medienberichten Banken dazu aufgerufen, Kontosperrungen aufgrund eines Geldwäscheverdachts im Regelfall nicht länger als 3 Tage aufrecht zuerhalten. Hintergrund ist die beobachtete Zunahme solcher Sperren, die immer häufiger länger als die gesetzliche Mindestfrist von 3 Tagen aufrechterhalten werden.