Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der Betriebs- und Außenprüfungen begleitet, als geldwäscherechtlich Verpflichteter einzustufen ist (Beschluss vom 7. Mai 2024 – 4 B 897/23).
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der Betriebs- und Außenprüfungen begleitet, als geldwäscherechtlich Verpflichteter einzustufen ist (Beschluss vom 7. Mai 2024 – 4 B 897/23).
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