Schweiz: Geldwäscheprävention durch Anwälte nicht ausreichend

Die Schweiz will stärker gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen. Ein neuer Gesetzentwurf verpflichtet insbesondere Anwälte zu mehr Prävention. So sollen u.a. für bestimmte Beratungstätigkeiten, wie bspw. im Rahmen der Strukturierung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen, geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten gelten.

Auch soll der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel von derzeit 100.000 Franken auf auf 15.000 Franken gesenkt werden. Bei Immobiliengeschäften sollen künftig für alle Bargeldtransaktionen unabhängig von ihrer Höhe die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten gelten.