Die Bundessteuerberaterkammer hat Hinweise zur strafrechtlichen Relevanz der Geldwäsche veröffentlicht. Das Dokument soll Steuerberatern eine Orientierung zur Neufassung des Geldwäschetatbestands in § 261 StGB geben. Es beschäftigt sich mit den typischen Fällen der Geldwäsche im Praxisalltag.