Die Bundessteuerberaterkammer hat sich zu der Frage geäußert, ob die Tätigkeiten von Steuerberatern im Zusammenhang mit dem Transparenzregister oder Fragen zum wirtschaftliche Berechtigten in der Berufshaftpflichtversicherung versichert sind. Die hierbei von der Kammer befragten Versicherer haben deutlich gemacht, dass bei der Beratung, wer wirtschaftlicher Berechtigter ist, keine pauschale Deckungszusage erteilt werden kann. Je nach Fallgestaltung könne es aber eine Deckung geben.