Transparenzregister: Auch Steuerberatungsgesellschaften meldepflichtig

Mit einem Schreiben an die Kammern der rechts- und steuerberatenden Berufe weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf die Pflichten zu Mitteilungen an das Transparenzregister hin.

So sind insbesondere auch steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften, soweit sie in das Handels- oder Partnerschaftsregister oder in das ab 1. Januar 2024 neu eingerichtete Gesellschaftsregister eingetragen sind, mitteilungspflichtig.