Transparenzregister: Einsichtnahme für die Öffentlichkeit ausgesetzt

Sog. Mitgliedern der Öffentlichkeit (Journalisten, NGOs, aber auch Compliance-Dienstleister) bekommen derzeit keine Einsichtnahme in das deutsche Transparenzregister. Eine Übermittlung der Daten zu wirtschaftlich Berechtigten erfolge gegenüber Mitgliedern der Öffentlichkeit seit dem Mittag des 22. November 2022 nicht, teilt der Betreiber des Transparenzregisters auf der Homepage mit.

Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. November 2022. Die Europarichter hatten entschieden, dass eine öffentliche Verfügbarkeit der Informationen des Transparenzregisters nicht zulässig ist, wenn die Daten ohne Einschränkungen (z.B. Nachweis eines berechtigten Interesses) aufrufbar sind.