Ukraine-Krieg: EU beschließt Sanktionspaket

Als Reaktion auf die Anerkennung der nicht-selbstständigen „Teilrepubliken“ Donezk und Luhansk als unabhängige Staaten durch Russland, hat der Rat der europäischen Union am 23.02.2022 ein Maßnahmenpaket beschlossen.

Gezielte restriktive Maßnahmen

Das heute vereinbarte Paket umfasst Sanktionierung von 351 Mitglieder der russischen Staatsduma. Darüber hinaus werden gezielte restriktive Maßnahmen gegen weitere 27 hochrangige Personen und Organisationen verhängt. Dazu gehören:

  • Entscheidungsträger wie Regierungsmitglieder, die an den rechtswidrigen Entscheidungen beteiligt waren,
  • Banken und Geschäftsleute/Oligarchen, die russische Operationen in den Gebieten von Donezk und Luhansk finanziell oder materiell unterstützen oder davon profitieren,
  • hochrangige Militäroffiziere, die an der Invasion und den Destabilisierungsmaßnahmen beteiligt waren, sowie
  • Personen, die für die Führung eines Desinformationskriegs gegen die Ukraine verantwortlich sind.

Zu den restriktiven Maßnahmen gehören das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, den aufgelisteten Personen und Einrichtungen Gelder zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gilt für die aufgelisteten Personen ein Reiseverbot, das sie an der Einreise in oder der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der EU hindert.

Beschränkungen der wirtschaftlichen Beziehungen

Weiter zielen die Maßnahmen auf den Handel mit den beiden betroffenen Regionen. Mit dem heutigen Beschluss werden insbesondere ein Einfuhrverbot für Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk, Handels- und Investitionsbeschränkungen für bestimmte Wirtschaftszweige, ein Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen sowie ein Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien eingeführt.

Finanzielle Beschränkungen

Der Rat beschloss zudem, ein sektorales Verbot der Finanzierung der Russischen Föderation, ihrer Regierung und ihrer Zentralbank einzuführen. Indem sie den Zugang des russischen Staates und der russischen Regierung zu den Kapital- und Finanzmärkten und -dienstleistungen der EU einschränkt, will die EU die Finanzierung einer eskalierenden und aggressiven Politik begrenzen.

Weitergehende Sanktionen möglich

Bei Bedarf sollen rasch weitergehende politische und wirtschaftliche Sanktionen verhängt werden. Die entsprechenden Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen, wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.