Am 14. Dezember 2022 traf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung zum Vereinsverbot des „Deutsche Libanesische Familie e. V.“ und bestätigte damit das Verbot des Vereins durch das Bundesinnenministerium im Jahr 2021. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verein Spenden für die terroristisch tätige sog. “Hizb Allah” im Libanon sammelte.